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BGH, 07.08.2018 - 3 StR 246/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO
Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 1, § 400 Abs. 1 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 1
Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.12.2008 - 3 StR 514/08
Unzulässige Revision der Nebenklage (fehlende Angabe eines zulässigen …
Auszug aus BGH, 07.08.2018 - 3 StR 246/18
Die Erhebung der unausgeführten allgemeinen Sachrüge genügt dem grundsätzlich nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2009, 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182 m.w.N.).
- BGH, 27.11.2018 - 5 StR 379/18
Zulässigkeit der Nebenklagerevision (beschränkte Anfechtungsbefugnis; …
Die Erhebung der - wie hier - unausgeführten allgemeinen Sachrüge reicht deshalb grundsätzlich nicht, um eine zulässige Nebenklagerevision zu erheben (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 246/18 und vom 27. Februar 2018 - 4 StR 489/17, je mwN).